Die aussergewöhnliche Marktsituation im Frühjahr hat die bestehenden Abrechnungsmodelle an ihre Grenzen gebracht. Deshalb arbeiten wir an einer neuen Regelung für den Umgang mit Milchüberschüssen. Kernstück ist ein Referenzmengensystem, das eine transparente und einheitliche Behandlung der Produzenten im Basis- und im Planungsmodell sicherstellen soll. Der Verwaltungsrat hat den Vorschlag zur Einführung betriebsindividueller Referenzmengen für alle Betriebe und die damit verbundenen Anpassungen der Einkaufskonditionen an seiner August-Sitzung zuhanden der ausserordentlichen Generalversammlung verabschiedet.
Ab 2027 soll für jeden Betrieb eine monatliche Referenzmenge auf Basis der bisherigen Einlieferungen berechnet werden. Sie wird nur relevant, wenn die Markt- und Absatzsituation die Einführung von C-Milch erfordert. In Monaten ohne C-Milch hat die Referenzmenge keinen Einfluss auf die Abrechnung.
Das Basis- und das Planungsmodell bleiben weiterhin bestehen. Für Betriebe, die eine grössere betriebliche Veränderung planen, z. B. einen Stallneubau mit Aufstockung, ist zudem eine klar geregelte Lösung vorgesehen.