Am 14. Oktober 2026 verabschiedeten die Genossenschafter:innen überarbeitete Einkaufskonditionen mit neuen Referenzmengen an der ausserordentlichen Generalversammlung der mooh Genossenschaft. Die Referenzmengen regeln in Überschussphasen die Abgrenzung der C-Milch. Die Regelung braucht es auch national, um die Segmentierung und damit 300 Mio. Fr. an Wertschöpfung für die Produzent:innen zu sichern.
Am 14. Oktober 2026 verabschiedete die ausserordentliche Generalversammlung der mooh Genossenschaft die überarbeiteten Einkaufskonditionen. Ab 1. Januar 2027 regeln monatliche Referenzmengen in Überschussphasen die Abgrenzung der C-Milch. Dabei gelten für alle Mitgliedsbetriebe dieselben Regeln – unabhängig vom gewählten Abrechnungsmodell. Die Referenzmenge wird pro Monat aufgrund der Lieferhistorie festgelegt und bildet die Basis für die Grenze zur C-Milch. Damit schafft mooh eine einheitliche und nachvollziehbare Grundlage für die Verteilung der C-Milch auf die Betriebe und motiviert alle Betriebe, in Überschusssituationen ihre Milchmenge zu reduzieren. «Das Referenzsystem gilt nur für Monate mit Milchüberschüssen und ist nicht vergleichbar mit der früheren Kontingentierung», erklärt René Schwager, Geschäftsführer.